twofair
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Nutzungsbedingungen
Deutsche Fassung (rechtlich maßgeblich)
Anbieter: Zealos Energy GmbH, Zur Mühle 20, 01983 Großräschen OT Dörrwalde, Deutschland
App: app.twofair.com · Stand / Version: V1.0 Juli 2026
Hinweis zu diesem Dokument
Dies ist die deutsche, rechtlich maßgebliche Fassung der AGB. Die englische Übersetzung wird als separates, unverbindliches Dokument geführt (siehe § 16).
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter und Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen (nachfolgend „AGB”) gelten für die Nutzung der Web-Anwendung twofair (nachfolgend „App”), die unter app.twofair.com bereitgestellt wird, sowie für alle damit verbundenen kostenlosen und kostenpflichtigen Leistungen.
(2) Anbieter und Vertragspartner ist die Zealos Energy GmbH Zur Mühle 20 01983 Großräschen OT Dörrwalde Deutschland
Vertreten durch den Geschäftsführer: Georgios Bakouros
Registergericht: HRB 8162 CB
USt-IdNr.: DE 262710012
(nachfolgend „Anbieter”).
(3) Die App richtet sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Eine Nutzung zu gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zwecken ist nicht Gegenstand dieser AGB.
(4) Für den Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements muss der Nutzer unbeschränkt geschäftsfähig sein. Die App ist nicht für die Nutzung durch Kinder bestimmt; Kinder, deren Kosten erfasst werden, sind nicht Nutzer der App.
(5) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
(6) Der Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements über twofair Plus ist auf Verbraucher mit Wohnsitz in der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum sowie der Schweiz beschränkt. Die Free-Stufe twofair Start kann hiervon unabhängig genutzt werden, soweit keine Zahlungspflicht entsteht.
Begriffsbestimmungen:
- „Familie” bezeichnet den gemeinsamen Arbeitsbereich (Workspace), in dem Ausgaben, Zahlungen und der Saldo geführt werden.
- „Buchung” bezeichnet jeden vom Nutzer erfassten Datensatz – eine Ausgabe oder eine Ausgleichszahlung – einschließlich soft-gelöschter Einträge.
- „twofair Start” bezeichnet die dauerhaft kostenlose Nutzungsstufe mit Mengenbegrenzung (§ 3).
- „twofair Plus” bezeichnet die kostenpflichtige Nutzungsstufe (§ 4).
- „Co-Modus” bezeichnet die gemeinsame Nutzung einer Familie durch zwei Nutzer.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Die App ist ein Werkzeug zur transparenten, fairen Aufteilung von Kinderkosten zwischen den Nutzern. Sie erfasst Ausgaben, berechnet Anteile nach einem von den Nutzern selbst gewählten Aufteilungsschlüssel und zeigt einen laufenden Saldo (wer wem welchen Betrag schuldet). Sie führt einen gemeinsamen Transaktions-Feed, eine manipulationssichere Historie sowie Export-Funktionen (CSV/PDF).
(2) Leistungsabgrenzung
- Die App ist keine Steuer-, Buchhaltungs- oder Belegarchivierungssoftware. Sie erfüllt keine steuer- oder handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten. Das Hochladen von Belegen ist freiwillig und dient ausschließlich der Nachvollziehbarkeit zwischen den Nutzern, nicht der gesetzeskonformen Archivierung.
- Die App leistet keine Rechtsberatung, keine Mediation und keine Schlichtung. Sie trifft keine Aussage darüber, welcher Aufteilungsschlüssel rechtlich „richtig” oder „fair” ist, und ersetzt keine Vereinbarung über Unterhalt oder Kindeskosten.
- Die App ist kein Zahlungsdienst. Sie wickelt keine Zahlungen zwischen den Nutzern ab. Ausgleichszahlungen werden lediglich dokumentiert; der tatsächliche Geldfluss erfolgt außerhalb der App. Der Anbieter ist kein Zahlungsinstitut.
- Der angezeigte Saldo ist eine rechnerische Hilfe auf Basis der von den Nutzern eingegebenen Daten und keine rechtsverbindliche Feststellung einer Forderung zwischen den Nutzern.
§ 3 twofair Start (dauerhaft kostenlos)
(1) twofair Start ist eine dauerhaft kostenlose Nutzungsstufe ohne Ablaufdatum. Es handelt sich nicht um eine zeitlich befristete Testphase.
(2) twofair Start ist auf 10 Buchungen begrenzt (Ausgaben und Zahlungen zusammengezählt, einschließlich soft-gelöschter Einträge). Nach Erreichen dieser Grenze wird der Nutzer auf ein Upgrade zu twofair Plus hingewiesen.
(3) In twofair Start wird die App allein genutzt (Solo-Modus); die Einladung eines zweiten Nutzers (Co-Modus) ist der Stufe twofair Plus vorbehalten.
§ 4 twofair Plus, Preise und Zahlung
(1) twofair Plus ist kostenpflichtig. Die jeweils geltenden Preise und etwaige Aktionsangebote ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung in der App angezeigten Preisübersicht. Maßgeblich ist der im Bestellvorgang ausgewiesene Gesamtpreis inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) twofair Plus schaltet insbesondere frei: unbegrenzte Buchungen über die 10er-Grenze hinaus, den Co-Modus (Einladung eines zweiten Nutzers) sowie den vollen Funktionsumfang der App (Premiumfunktionen).
(3) Die Zahlung wird über einen externen Zahlungsdienstleister abgewickelt. Zahlungs- und Kartendaten werden ausschließlich von diesem Dienstleister verarbeitet und nicht vom Anbieter gespeichert. Die Rechnungsstellung erfolgt über den Zahlungsdienstleister. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
(4) Vor Abschluss des kostenpflichtigen Abonnements werden dem Nutzer die wesentlichen Vertragsinformationen, insbesondere Gesamtpreis, Laufzeit und Verlängerung, klar und verständlich angezeigt. Der Bestellbutton ist entsprechend § 312j Abs. 3 BGB mit einer eindeutigen, auf die Zahlungspflicht hinweisenden Beschriftung versehen.
§ 5 Vertragsschluss und Co-Parenting-Konstellation
(1) Der Nutzungsvertrag über twofair Start kommt mit der Registrierung (E-Mail und Passwort) und der Bestätigung dieser AGB sowie der Datenschutzerklärung im Onboarding zustande.
(2) Der Vertrag über twofair Plus kommt mit Abschluss des kostenpflichtigen Bestellvorgangs (§ 4) zustande.
(3) Im Co-Modus kann der zahlende Nutzer einen zweiten Nutzer über einen Einladungslink einladen. Der eingeladene Nutzer registriert sich mit einem eigenen Konto (eigene E-Mail und eigenes Passwort) und bestätigt dabei ebenfalls diese AGB und die Datenschutzerklärung.
(4) Vertragspartner des kostenpflichtigen Plus-Abonnements und allein zur Zahlung verpflichtet ist der zahlende (einladende) Nutzer. Der eingeladene Nutzer ist Mitnutzer der gemeinsamen Familie; ihn trifft keine Zahlungspflicht aus dem Plus-Abonnement. Das Abonnement ist der Familie zugeordnet, die Zahlungspflicht dem zahlenden Nutzer.
§ 6 Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern steht bei kostenpflichtigen Abonnements ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu.
(2) Die Funktionen von twofair Plus stehen sofort nach Zahlung zur Verfügung. Der Nutzer kann verlangen, dass die Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt; hierzu bestätigt er beim Checkout ausdrücklich, dass die Ausführung der digitalen Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll. Das Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.
(3) Den Widerruf kann der Nutzer während der Widerrufsfrist jederzeit über die in der App bereitgestellte, leicht zugängliche und eindeutig bezeichnete elektronische Widerrufsfunktion (§ 356a BGB) erklären. Der Anbieter bestätigt den Eingang des Widerrufs unverzüglich in Textform.
(4) Im Falle eines wirksamen Widerrufs erstattet der Anbieter die geleistete Zahlung. Hat der Nutzer nach Abs. 2 den vorzeitigen Leistungsbeginn verlangt, schuldet er Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachte Leistung; der Wertersatz wird zeitanteilig nach dem Verhältnis der bis zum Widerruf verstrichenen Zeit zur Gesamtlaufzeit berechnet und mit dem Erstattungsbetrag verrechnet.
(5) Ein bereits erklärter Widerruf bleibt auch dann als Nachweis erhalten, wenn der Nutzer sein Konto löscht; die für den Nachweis erforderlichen Angaben sind eigenständig gespeichert und werden lediglich von der Identität des Nutzers gelöst (anonymisiert). Einzelheiten hierzu regelt § 8 Abs. 3 sowie die Datenschutzerklärung.
§ 7 Laufzeit, automatische Verlängerung und Kündigung
(1) Das Plus-Abonnement hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten.
(2) Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich das Abonnement automatisch auf unbestimmte Zeit. Der Nutzer kann das auf unbestimmte Zeit verlängerte Abonnement jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Auch eine Kündigung zum Ende der Erstlaufzeit ist mit einer Frist von höchstens einem Monat möglich.
(3) Die Kündigung ist jederzeit über die in der App leicht zugängliche und eindeutig bezeichnete Schaltfläche zur Kündigung möglich. Der Nutzer erhält eine Bestätigung der Kündigung in Textform.
(4) Während der Erstlaufzeit wird eine bereits gezahlte Vergütung bei Kündigung nicht anteilig erstattet; der Zugang zu twofair Plus bleibt bis zum Ende der Erstlaufzeit erhalten. Wird das Abonnement nach der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit verlängert und für die Verlängerung weiterhin ein Jahresbetrag im Voraus berechnet, so wird bei einer Kündigung während dieses Verlängerungszeitraums die auf die noch nicht in Anspruch genommenen vollen Monate entfallende Vergütung anteilig erstattet.
(5) Kündigt oder löscht der zahlende Nutzer während eines laufenden kostenpflichtigen Abonnements sein Konto, so wird das Abonnement nicht sofort, sondern zum Ende der bereits bezahlten Periode beendet. Der verbleibende Nutzer der Familie wird hierdurch nicht nachträglich zur Zahlung herangezogen und erhält keine neue Zahlungspflicht aus dem beendeten Abonnement.
§ 8 Daten nach Kündigung; gemeinsame Familiendaten
(1) Nach Ende der bezahlten Laufzeit bleibt der Zugriff auf die Daten der Familie für 90 Tage im „Nur-Lese-Modus“ erhalten.
(2) Nach Ablauf dieser 90 Tage werden die Daten datenschutzkonform gelöscht. Einzelheiten zur Verarbeitung und Löschung personenbezogener Daten regelt die Datenschutzerklärung.
(3) Die in einer Familie gemeinsam geführten Finanzdaten (Ausgaben, Zahlungen, Belege, Aufteilungsschlüssel und Protokoll) werden als gemeinsame Daten beider Nutzer der Familie behandelt – vergleichbar einem gemeinsam geführten Haushaltsbuch. Sie können daher nicht einseitig durch einen einzelnen Nutzer vollständig entfernt werden, weil der jeweils andere Nutzer ein berechtigtes Interesse an einer vollständigen, unveränderten gemeinsamen Historie hat.
(4) Löscht ein Nutzer sein Konto, während er Teil einer gemeinsam genutzten Familie ist, so werden sein Profil und seine Zugangsdaten vollständig entfernt. Die von ihm erstellten gemeinsamen Einträge (Ausgaben, Zahlungen, Belege, Protokoll) bleiben für den anderen Nutzer inhaltlich unverändert erhalten, erscheinen dort jedoch nicht mehr unter dem Namen des löschenden Nutzers, sondern anonymisiert als „Ehemaliges Mitglied”. Dies ist eine bewusste Leistungseigenschaft zum Schutz der gemeinsamen Historie und kein Mangel. Die datenschutzrechtliche Einordnung (insbesondere Rechtsgrundlage und Ausnahme von der Löschpflicht) regelt die Datenschutzerklärung, Abschnitt 6.1.
§ 9 Pflichten und Verantwortlichkeit des Nutzers
(1) Der Nutzer ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen Daten selbst verantwortlich. Die App rechnet ausschließlich mit den eingegebenen Werten.
(2) Der Nutzer hat seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Er ist für alle Aktivitäten unter seinem Konto verantwortlich und hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn er Kenntnis von einer missbräuchlichen Nutzung erlangt.
(3) Freitextfelder (z. B. Ausgaben-Beschreibung, Info-Bank) sind frei befüllbar. Die App ist nicht für die Speicherung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO (insbesondere Gesundheitsdaten) vorgesehen. Der Nutzer entscheidet eigenverantwortlich, welche Daten er einträgt, und sieht von der Eingabe solcher sensiblen Daten ab.
§ 10 Zulässige Nutzung
Der Nutzer verpflichtet sich, insbesondere:
- die App nur für den vorgesehenen Zweck (Aufteilung von Kinderkosten im eigenen Familienkontext) zu nutzen;
- keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen und keine Rechte Dritter zu verletzen;
- die Freitextfelder und Upload-Funktionen nicht missbräuchlich zu nutzen;
- die App nicht automatisiert in einer Weise zu nutzen, die über die übliche manuelle Nutzung hinausgeht, und keine Maßnahmen zum Reverse Engineering, Dekompilieren oder Umgehen technischer Schutzmaßnahmen vorzunehmen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend gestattet ist.
§ 11 Neutralität des Anbieters
Der Anbieter ist neutral und tritt weder als Schiedsrichter noch als Schlichter zwischen den Nutzern auf. Die App dokumentiert ausschließlich die von den Nutzern eingegebenen Daten und trifft keine Entscheidung über deren inhaltliche Richtigkeit.
§ 12 Verfügbarkeit; Drittanbieter
(1) Der Anbieter bemüht sich, die App nach dem Stand der Technik verfügbar zu halten, schuldet jedoch keine bestimmte, ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters und Fälle höherer Gewalt können die Verfügbarkeit vorübergehend einschränken.
(2) Die App nutzt Leistungen von Drittanbietern (insbesondere für Hosting, Zahlungsabwicklung und anonyme Analyse), deren Ausfall oder Änderung sich auf die Verfügbarkeit der App auswirken kann. Die konkret eingesetzten Dienstleister und die datenschutzrechtlichen Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
§ 13 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Anbieters beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters beruhen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Der Anbieter haftet nicht für die Richtigkeit der von den Nutzern eingegebenen Daten und der daraus berechneten Ergebnisse (insbesondere des Saldos) sowie nicht für Folgen, die sich aus der Eingabe sensibler Daten durch den Nutzer entgegen § 9 Abs. 3 ergeben.
§ 14 Sperrung und Kündigung durch den Anbieter
(1) Der Anbieter kann ein Konto bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß gegen diese AGB sperren oder den Vertrag kündigen. Vor einer Sperrung oder Kündigung wird der Anbieter den Nutzer grundsätzlich abmahnen und ihm Gelegenheit zur Abhilfe geben, sofern dies nach den Umständen zumutbar und erforderlich ist; der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu wahren.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
§ 15 Änderungen der AGB und der Preise
(1) Der Anbieter kann diese AGB ändern, soweit dies aus triftigem Grund (z. B. Änderung der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Rahmenbedingungen oder des Leistungsangebots) erforderlich ist und der Nutzer hierdurch nicht entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligt wird. Änderungen werden dem Nutzer mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.
(2) Stimmt der Nutzer den Änderungen nicht zu, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ordentlich zu kündigen. Der Anbieter weist in der Änderungsmitteilung auf das Zustimmungserfordernis und die Folgen einer Nichtzustimmung gesondert hin.
(3) Für laufende Abrechnungsperioden besteht Bestandspreisgarantie; Preisänderungen werden frühestens zur nächsten Verlängerung wirksam und rechtzeitig vorher angekündigt.
§ 16 Sprachen und maßgebliche Fassung
(1) Diese AGB werden in deutscher und englischer Sprache bereitgestellt. Weitere Sprachfassungen können hinzukommen.
(2) Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung. Übersetzungen dienen allein dem besseren Verständnis. Bei Widersprüchen oder Auslegungsfragen zwischen den Sprachfassungen geht die deutsche Fassung vor.
§ 17 Anwendbares Recht, Verbraucherschlichtung, Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaats unberührt (Art. 6 Rom-I-VO).
(2) Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit (§ 36 VSBG).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Es gilt der gesetzliche Verbrauchergerichtsstand; eine abweichende Gerichtsstandsvereinbarung wird gegenüber Verbrauchern nicht getroffen.